Bebauungspläne Hanggebiet Blankenese
Vom 03. Januar – 04. Februar 2011 wurden im sogenannten technischen Rathaus in Altona, Jessenstraße 1-3, acht Bebauungspläne für das Blankeneser Hanggebiet ausgelegt.
Im Zuge der Verwaltungsreform sollten mehr Aufgaben und auch mehr Personal von den Fachbehörden In Altona nach Willen aller Bezirksfraktionen Bauprüfer, Tiefbauabteilung, Gartenbauabteilung und der Ordnungsdienst möglichst in einem Gebäude zusammengefasst werden, um den Bürgern kürzere Wege zu bieten. Als Standort für ein solches "Technisches Rathaus" ist ein 2006 leerstehendes Gebäude, das damals vom Jahr-Verlag genutzt wurde, von den obigen Fachbehörden bezogen worden. Für uns Blankeneser sind die Wege, durch den Wegzug des Ortsamtes und der Bauprüfungsabteilung im Hessehaus weitaus länger geworden.
Der Blankeneser Bürger-Verein war am 12. Januar 2011 mit geballter Manpower im technischen Rathaus erschienen, um in die hoch oben im 5. Stock öffentlich ausliegenden Bebauungsplanentwürfe Blankenese 18, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 50, Einsicht zu nehmen.Herr Prof. Dr. Jürgen Weber, Vorstandsvorsitzender des BBV, vermisste den Bebauungsplanentwurf Blankenese 42 – Baurs Park, denn hier im Baurs Park sind in letzter Zeit besonders viele Bebauungsanträge und Neubauten von den Fachbehörden und Bauausschüssen beraten und genehmigt worden. Bei diesem Plan ist noch Beratungsbedarf. Um die Verabschiedung der anderen B-Pläne nicht noch mehr zu verzögern, hat man die Veröffentlichung von Plan 42 zurückgestellt, wurde uns von den zuständigen Stadtplanerinnen Margrit Werner - Kroll und Ulrike Frauenlob mitgeteilt.
Am Beispiel des Bebauungsplanentwurfes Blankenese 46 wird deutlich, was beschlossen werden soll.
Das Gebiet liegt im Blankeneser Elbhanggebiet (Treppenviertel) im Umfeld der Blankeneser Hauptstraße etwa zwischen Süllbergsweg und Beckers Treppe.
Mit dem Bebauungsplan soll die vorhandene, Milieu bestimmende Wohnbebauung vor nachteiligen, baulichen Veränderungen bewahrt werden. Hierzu sind Erhaltungsbereiche nach § 172 des Baugesetzbuches sowie Baugrenzen, die sich am vorhandenen Gebäudebestand orientieren, vorgesehen. Bauliche Erweiterungen sollen nur in geringem Umfang zugelassen werden. Zusätzlich ist es geplant, die bestehenden Freiflächen, wie die Ortsbild prägenden Gärten, als Grünflächen und in ihrer Funktion für die Sichtbeziehungen zur Elbe zu sichern.
Es ist vorgesehen, die bereits als Denkmal geschützten Gebäude, in den Bebauungsplan einzutragen. Die „denkmalschutzwürdigen“ Gebäude, als erkanntes Ensemble. zur Sicherung des Milieugebietes wird im Erhaltungsbereich festgesetzt.
Bedingt durch die ausgeprägte Topographie des Geesthangs und die historische Entwicklung des Ortes Blankenese ist das Plangebiet am Blankeneser Elbhang durch ein für Hamburg einmaliges städtebauliches Milieu gekennzeichnet. Charakteristisch ist die kleinteilige, unregelmäßige Struktur der Erschließung und Bebauung, die den Höhenlinien und Terrassierungen des Hanges folgt. Besonders reizvoll und prägend sind in diesem Zusammenhang die Treppenwege, die immer wieder Ausblicke auf die Elbhangbebauung, aber auch die freie Sicht auf die Elbe freigeben. Die städtebauliche Gestalt zeichnet sich durch das Zusammenwirken von Gebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen aus. Die zum Teil großräumigen Gärten sind in ihrer Grünqualität von prägender Bedeutung für das Landschaftsbild und tragen in besonderem Maße zur Wohnqualität und Attraktivität des Ortes bei.
Aufgrund seiner herausgehobenen Lage und seiner hohen städtebaulichen Qualität ist das Plangebiet einem starkem „Wertschöpfungsdruck“ ausgesetzt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Bauvoranfragen und -anträge für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen eingereicht, die sich in ihren Dimensionen nicht in das Umfeld einfügen. Mit dem bestehenden Planungsrecht des Baustufenplans besteht keine Handhabe, diese maßstabsfremden Vorhaben abzuwehren. Es ist zu befürchten, dass bei einer fortschreitenden Verdichtung der besondere städtebauliche Charakter und die besondere Eigenart des Milieus verloren gehen.
Durch die Verabschiedung der acht B-Pläne im Blankeneser Hanggebiet werden Festlegungen getroffen, die erheblich in die Rechte der Grundstückseigentümer eingreifen.
Z. B. ist in den B-Plänen auch die Gefährdung des Hanges vermerkt. Schützenswerte Bäume sind eingetragen und die Gestaltung der Dachformen und der Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind genauso eingezeichnet, wie die Anzahl der Geschosse der bestehenden Bauten. Die Fensterfläche darf 60 % der Außenflächen der Gebäude nicht überschreiten. Die Erweiterung der Wohnflächen ist auf 10 % beschränkt. Bei einer Wohnfläche von 49,7 m2 darf also nur um 4,97 m“ erweitert werden.
Unsere Fachfrau, die Architektin Jutta von Tagen, hatte erhebliche Bedenken und etliche Fragen an die Auskunft gebende Stadtplanerin Frau Werner – Kroll.
Im Plan 47 wurde z. B. das gesamte Gebiet der Kahlkampschule, einschließlich diverser Grünflächen, als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Jutta von Tagen erinnerte daran, dass es Pläne gab die Kahlkampschule aufzulösen und zu verkaufen. Ob der Erwerber dann dort nicht das Recht hätte, hier z. B. ein Hotel mit Erweiterungsbauten zu errichten. Antwort: Nein, denn die Gebäude Kahlkampschule stehen unter Denkmalschutz. Die weitere Bebauung darf nur für Gemeinbedarf genutzt werden.
Weiter wurde angemerkt, dass die jetzigen Entwürfe der B-Pläne weitaus weniger Grünflächen ausweisen, als die Entwürfe von vor zwei Jahren.
Antwort, der Stadtplanerin: Das hat juristische Gründe, Die Grundstücke mit ihren uralten Bauten im Hanggebiet sind nach heutigen Maßstäben völlig überbaut. Um nicht bei jedem Grundstück die jeweilige Geschoßflächenzahl zu errechnen und festlegen zu müssen, hat man die Grünflächen weitgehend aus den Plänen herausgenommen.
Der Strand bis zur Elbe ist als Erholungsfläche ausgewiesen und ist in den B-Plänen mit einbezogen. Die sogenannten Wassergärten sind geschützt und weitere Abstellplätze für PKW sind nicht genehmigungsfähig. Aus den Plänen kann man die Hochwassergrenzen erkennen.
Nach Abschluss der Auslegungsfrist der acht B-Pläne am 4. Februar 2011 und der Abarbeitung eventueller Einsprüche und Anträge, gehen die B- Pläne an die Bürgerschaft, die sie nach Aussprache verabschiedet. So erlangen diese B-Pläne Gesetzeskraft.
Sicherlich wird man im Einzelfall immer wieder von der Politik Entscheidungen verlangen, die eigentlich den Vorgaben der B-Pläne entgegenstehen. Im Jahre 2013 findet in Hamburg die internationale Gartenschau statt. Es ist zu hoffen, dass dann die Hamburger und die Politik sich mehr für ein grünes Hamburg einsetzen und sich bewusst werden, was für ein Schatz das Blankeneser Hanggebiet und das Hohe Elbufer mit seinen Elbparks für Hamburg und seine Gäste darstellt. Heiner Fosseck
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